100-Millionen-Euro-Impuls für die Bauwirtschaft und den Klimaschutz

Privater Wohnbau und Unternehmen erhalten je 50 Millionen Euro an nichtrückzahlbaren Zuschüssen für die Dämmung der Außenhülle eines Gebäudes sowie den Tausch von Heizkesseln und Fenstern.
Die Fördergelder, um die ab 14. April 2009 angesucht werden kann, sollen 650 zusätzliche Investitionsmillionen initiieren. Umweltminister Berlakovich beziffert die dadurch mögliche Einsparung an CO2 mit „5,3 Millionen Tonnen“ und an Öl mit „800 Millionen Liter“. Wirtschaftsminister Mitterlehner betont die „vielen neuen Aufträge für Baufirmen und Handwerker in ganz Österreich“ und spricht von der Sicherung bzw. Schaffung von „7.000 Arbeitsplätzen“.
Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Unterstützt werden unter anderem die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschoßdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Speziell für Unternehmen wird der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes sowie Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes gefördert. Zusätzlich sind für Unternehmen in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen Umstellungen auf effiziente Energienutzung wie die Wärmerückgewinnung, der Ersatz bestehender Heizungssysteme durch eine Biomasse-Einzelanlage, der Einbau thermischer Solaranlagen, der Anschluss an Fernwärme, der Einbau von Wärmepumpen und die Nutzung moderner Technologien wie Kraft-Wärme Kopplung förderfähig.
Bei privaten Wohnbauten, die die geforderten Standards im Wärmeschutz bereits erfüllen, werden auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte, ein Einbau von Wärmepumpen und der Umstieg auf bestimmte Erdgasbrennwertkessel unterstützt.
Die Förderung dieser Maßnahmen kann je nach Energieeinsparungseffekt bei Betrieben bis zu 40 Prozent der Investitionskosten betragen, im Wohnbau ist eine Unterstützung von 20 Prozent bzw. maximal 5000 Euro vorgesehen. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Wohngebäuden beträgt die maximale Förderhöhe 2500 Euro.
Die Förderungsansuchen von Unternehmen können analog der bisherigen
Umweltförderungsabwicklung direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingebracht werden. Private Förderungswerber können ihre Anträge auf Zuschuss bei allen Bankfilialen und Bausparkassen stellen; Stichwort: 100 Mio. EUR-Offensive zur (heiz)thermischen Sanierung.
Aussender: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (Red.)














